Rechtsprechung
VK Bund, 20.07.2004 - VK 3-77/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Öffentliche Ausschreibung einer Vergabe des Abschlusses von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen; Verstoß der freihändigen Vergabe von Losen gegen den Vorrang des offenen Verfahrens; Zulässigkeit einer freihändigen ...
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von Berufsvorbereitenden Maßnahmen - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 23.12.2003 - Verg 58/03
Beteiligung eines in Trägerschaft einer öffentlich-rechtlichen …
Auszug aus VK Bund, 20.07.2004 - VK 3-77/04
Insoweit handelt es sich also bei § 3 Nr. 4 lit. o VOL/A um eine Privilegierung der dort genannten Einrichtungen (OLG Düsseldorf v. 23. Dezember 2003, Verg 58/03); weil Einrichtungen im Sinne des § 7 Nr. 6 VOL/A die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen nicht möglich ist, können sie im Wege der freihändigen Vergabe berücksichtigt werden, ohne dass die einschränkenden Voraussetzungen vorliegen müssen, die für die freihändige Vergabe an gewerbliche Unternehmen erforderlich sind.Die ASt bestreitet dies unter Hinweis auf eine Feststellung des OLG Düsseldorf (Beschluss v. 23. Dezember 2003, Verg 58/03), wonach der Gesichtspunkt der Existenzgefährdung öffentlicher Einrichtungen vergaberechtlich keine Berücksichtigung finden dürfe, sondern einer politischen Lösung anheim zu geben sei.
- VK Bund, 13.05.2004 - VK 1-42/04
Abschluss von Verträgen über die Konzeption und Durchführung von …
Auszug aus VK Bund, 20.07.2004 - VK 3-77/04
Nachdem die 1. Vergabekammer des Bundes mit Beschluss vom 13. Mai 2004 (VK 1 - 42/04) entschieden hatte, dass grundsätzlich gemeinnützige, privatrechtlich organisierte Einrichtungen entgegen der Auffassung der Ag nicht unter § 7 Nr. 6 VOL/A zu subsumieren und daher zum Wettbewerb um öffentlich ausgeschriebene berufsvorbereitende Maßnahmen zuzulassen sind, machte die Ag am 28. Mai 2004 eine Umstellung ihrer Vergabepraxis im Bundesausschreibungsblatt und im Internet bekannt: Zahlreiche berufsvorbereitende Maßnahmen, die vorher der freihändig-wettbewerblichen Vergabe unterlagen, sollen nunmehr öffentlich ausgeschrieben werden.